Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen sind ab dem 1. Januar 2026 gültig.
1. Umfang
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Buchungen und Reiseverträge, die zwischen dem Kunden („Teilnehmer“) und Helia Travel Agency Ltd. („Helia“). Mit der Übermittlung einer Buchung akzeptiert der Teilnehmer diese Bedingungen für sich selbst und für alle in der Buchung aufgeführten Mitreisenden.
2. Abschluss des Reisevertrags
Ein Reisevertrag kommt zustande, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Der Teilnehmer reicht seine Buchungsanfrage schriftlich, über das offizielle Online-Buchungsformular oder per E-Mail über eine Partneragentur ein.
- Der Teilnehmer, der die Buchung einreicht, bestätigt, dass er befugt ist, diese Bedingungen im Namen aller aufgeführten Teilnehmer zu akzeptieren.
- Der Vertrag wird verbindlich, sobald Helia oder seine Partneragentur eine Buchungsbestätigung ausstellt.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des geschlossenen Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Helia.
3. Unterkunft
Jeder Reisepreis gilt pro Person und basiert im Allgemeinen auf der Belegung eines Doppelzimmers (zwei Personen im Zimmer).
An einigen Standorten können die Teilnehmer größere Zimmer/Suiten/Appartements für mehr als zwei Personen belegen. Teilnehmern, die sich einzeln anmelden, können mit ihrer Zustimmung Zimmergenossen zugewiesen werden.
In den Berghütten können die Teilnehmer in Schlafsälen untergebracht werden.
Auf den meisten Reisen steht eine begrenzte Anzahl von Einzelzimmern für diejenigen zur Verfügung, die den Einzelzimmerzuschlag zahlen. Der Einzelzimmerzuschlag gilt nur für Teilnehmer, die ein Einzelzimmer benötigen.
In den Hotels wird täglich ein Frühstück angeboten.
4. Preise
Alle Preise sind in Euro (€) angegeben. Die Preise sind unabhängig von Wechselkursschwankungen garantiert. Die Preise beinhalten nur das, was in den Programmen aufgeführt ist und beinhalten keine Flugkosten oder andere Transportkosten nach und von Slowenien.
5. Reservierungen und Kaution
Eine Buchung wird einmal bestätigt:
- Das Buchungsformular wird abgeschickt, und
- Eine Anzahlung in Höhe von 10% des auf der Proforma-Rechnung angegebenen Betrags ist innerhalb von acht Tagen zu leisten.
Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte (Mastercard / Eurocard / Visa), Banküberweisung oder das Online-Zahlungsformular.
6. Abschlusszahlung
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
7. Dossier-Gebühr
Für Buchungen bei Helia wird eine nicht erstattungsfähige Dossiergebühr von 20,00 EUR pro Buchung erhoben. Darin enthalten sind die gesetzlich vorgeschriebenen Systemkosten für den Kundengeldschutz des Garantiefonds der slowenischen Reisebranche.
8. Gebühren für Buchungsänderungen
Kleinere Änderungen, die sich nicht auf die Pro-Forma-Rechnung auswirken, wie z.B. geringfügige Anpassungen der Transferzeiten, sind kostenlos.
Größere Änderungen, die eine neue oder korrigierte Pro-Forma-Rechnung erfordern, einschließlich vom Teilnehmer gewünschter Änderungen von Hotels oder Reiserouten, sind mit einer Gebühr von 20 € pro Änderung verbunden.
Eine Änderung des Startdatums wird wie eine Stornierung behandelt, und es gelten die Stornierungsbedingungen.
9. Last-Minute-Buchungsgebühr
Für Buchungen, die innerhalb von 21 Tagen vor dem Anreisedatum erfolgen, wird ein Aufschlag von 10% des Grundpreises erhoben.
10. Stornierung und Rückerstattung
Wenn der Teilnehmer storniert, fallen die folgenden Gebühren an:
| Datum der Stornierung | Gebühr |
| bis zu 28 Tage vor der Ankunft | 10% des gesamten Reisepreises |
| 27 bis 21 Tage vor Urlaubsantritt | 20% |
| 20 bis 14 Tage vor Urlaubsantritt | 40% |
| 13 bis 7 Tage vor Urlaubsantritt | 70% |
| 6 bis 1 Tag / Tag vor Urlaubsantritt | 90% |
| Nichterscheinen am Anreisetag oder Unterbrechung Ihrer Tour | 100% |
Stornierungen müssen schriftlich vorgenommen werden. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Stornierung bei Helia.
Die Teilnehmer behalten alle zwingenden Rechte nach dem geltenden Verbraucherschutzrecht.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen werden keine Erstattungen gewährt.
11. Reklamationen
11.1 Probleme vor Ort melden
Die Teilnehmer werden gebeten, Unregelmäßigkeiten oder Mängel so schnell wie möglich vor Ort dem Reiseleiter, dem Helia-Vertreter oder dem jeweiligen Dienstleister zu melden, um Helia die Möglichkeit zu geben, das Problem während der Reise zu beheben.
Wenn die Art des Problems darauf hindeutet, dass es vernünftigerweise vor Ort hätte gelöst werden können (z. B. Sauberkeit der Zimmer, Zustand der Ausrüstung oder Lage der Zimmer), kann das Versäumnis, die entsprechenden Personen zu diesem Zeitpunkt zu benachrichtigen, die Fähigkeit von Helia beeinträchtigen, den Anspruch zu bewerten und eine angemessene Abhilfe zu schaffen. Ein solches Versäumnis entzieht dem Teilnehmer jedoch nicht automatisch die Rechte, die ihm nach geltendem Verbraucherschutzrecht zustehen.
Die Teilnehmer werden aufgefordert, soweit möglich, eine schriftliche Bestätigung des Vertreters des Veranstalters oder des Dienstleisters anzufordern, in der das gemeldete Problem und jeder Lösungsversuch beschrieben wird. Das Fehlen einer solchen Bestätigung macht eine Beschwerde nicht per se ungültig.
11.2 Beschwerdeverfahren
Beschwerden über unzureichende Leistungen sind an Ort und Stelle an den Vertreter des Veranstalters oder, in dessen Abwesenheit, an den Dienstleister zu richten. Vom Teilnehmer wird erwartet, dass er nach Treu und Glauben mitwirkt, um eine Lösung zu ermöglichen.
Wenn eine angemessene Lösung, die den vereinbarten Leistungen entspricht, angeboten und vom Teilnehmer abgelehnt wird, kann dieser Umstand bei der Beurteilung eines späteren Antrags auf Entschädigung oder Preisminderung berücksichtigt werden, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts.
Wenn die Ursache der Beschwerde nicht vor Ort behoben werden kann, sollten der Teilnehmer und der Vertreter eine schriftliche Aufzeichnung des Problems erstellen. Nach der Rückkehr von der Reise kann der Teilnehmer innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Monaten eine schriftliche Beschwerde bei Helia einreichen, zusammen mit allen verfügbaren Belegen.
Der Veranstalter beantwortet die Beschwerde schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt und schließlich innerhalb einer angemessenen Frist, die erforderlich ist, um Informationen von Dienstleistern oder Dritten einzuholen, gemäß Artikel 892 des slowenischen Obligationenrechts. Die Inanspruchnahme des internen Beschwerdeverfahrens von Helia berührt nicht das Recht des Teilnehmers, gerichtliche Rechtsmittel einzulegen oder die zuständigen Behörden zu kontaktieren.
11.3 Beschränkungen
Helia wird in erster Linie Beschwerden beurteilen, die sich auf Probleme beziehen, die während der Reise nicht vollständig gelöst werden konnten. Wenn Helia nur als Vermittler aufgetreten ist, wird die Beschwerde an den zuständigen Veranstalter weitergeleitet, unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Teilnehmers.
11.4 Grenzen der Entschädigung
Jegliche Entschädigung ist nur im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs begrenzt. Die Haftung für Körperverletzung, Krankheit, Tod oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, kann nicht ausgeschlossen werden.
Soweit gesetzlich zulässig, kann die Entschädigung für andere Schäden als Körperverletzung auf höchstens das Dreifache des Pauschalpreises begrenzt werden. Wird das vereinbarte Programm aufgrund von Fahrlässigkeit nicht durchgeführt oder werden Leistungen nicht erbracht, hat der Teilnehmer vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des tatsächlichen Werts der nicht erbrachten Leistungen.
Diese Bestimmung gilt unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Teilnehmers in Fällen, in denen Helia das Arrangement in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen und dem geltenden Recht rechtmäßig storniert oder abändert.
12. Teilnehmer
Helia behält sich das Recht vor, vor oder während einer Reise Personen die Teilnahme zu verweigern, deren Verhalten und/oder Einstellung das allgemeine Vergnügen und Wohlbefinden der anderen Reiseteilnehmer beeinträchtigt und wenn jemand, Teilnehmer oder Helia-Mitarbeiter, durch diese Person gefährdet wird. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Entschädigung.
13. Rechte des Reisebüros Helia
Helia behält sich das Recht vor, Reiserouten oder Reisearrangements zu ändern, wenn dies erforderlich ist, einschließlich in Fällen höherer Gewalt.
Im Falle einer Stornierung der Reise durch Helia werden alle Zahlungen, die der Teilnehmer für die stornierte Reise geleistet hat, unverzüglich erstattet. Der Teilnehmer behält alle Rechte, die ihm nach geltendem Recht zustehen, einschließlich des Rechts auf alternative Arrangements oder Entschädigung, sofern dies durch zwingende Verbraucherschutzgesetze vorgesehen ist.
Helia haftet nicht für zusätzliche Kosten wie nicht erstattungsfähige Flugtickets im Voraus, es sei denn, die Haftung ergibt sich aus geltendem Recht.
Einseitige Änderungen des Programms oder die Stornierung durch den Veranstalter lassen die zwingenden Rechte des Teilnehmers nach geltendem Recht unberührt.
14. Reisegepäck
Jedem Teilnehmer ist ein Gepäckstück bis zu 23 kg (50 lbs) gestattet. Helia haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gepäckstücken oder persönlichen Gegenständen. Helia wird Sie jedoch bei der Schadensregulierung unterstützen.
15. Versicherung
Helia ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für seine Tätigkeit, Haftpflicht, Arbeitsunfälle für Mitarbeiter und Mitfahrer in Firmenfahrzeugen voll versichert. Helia ist auch vollständig gegen Insolvenz versichert, wie es das geltende Recht vorschreibt.
Teilnehmern wird dringend empfohlen, eine angemessene persönliche Reiseversicherung abzuschließen, die Stornierung und Rückerstattung, Gepäck, medizinische Kosten und Rücktransport, Tod und dauerhafte Invalidität abdeckt.
16. Unvorhersehbare Umstände & Verantwortung
Die Teilnahme an Abenteuer- und Outdoor-Aktivitäten erfordert Flexibilität, und die Teilnehmer erkennen an, dass es zu Verspätungen, Änderungen und Umstellungen kommen kann.
Helia bleibt für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich und schließt keine zwingende gesetzliche Haftung aus, einschließlich der Haftung für Personenschäden, Tod oder Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten verursacht wurden.
Die Teilnehmer erkennen an, dass Verspätungen, Änderungen oder Unterbrechungen aufgrund von Umständen eintreten können, die außerhalb der Kontrolle von Helia liegen, wie z.B. Wetterbedingungen, Unfälle, Krankheiten, Streiks, Krieg oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, wobei sich die Verpflichtungen von Helia nach geltendem Recht bestimmen.
17. Lokale Teilnahmevereinbarung & Haftungsfreistellung
Dieser Abschnitt gilt für alle geführten und selbstgeführten Rad- und Wandertouren.
17.1 Übernahme des Risikos
Die Teilnehmer erkennen die Risiken an, die mit Aktivitäten im Freien verbunden sind, einschließlich der Gefahren des Geländes, des Verkehrs, des Wetters, der Navigationsfehler und mechanischer Probleme, und übernehmen freiwillig alle diese Risiken.
17.2 Verantwortlichkeiten der Teilnehmer
Die Teilnehmer verpflichten sich, die Ausrüstung verantwortungsvoll zu nutzen und die Anweisungen von Helia zu befolgen, die örtlichen Gesetze und Verkehrsregeln zu befolgen, Helme und Sicherheitsausrüstung zu tragen, Störungen oder Zwischenfälle sofort zu melden, die Fahrräder ordnungsgemäß zu sichern, wenn sie unbeaufsichtigt sind, mit den E-Bike-Akkus gemäß den Anweisungen umzugehen, die persönliche Eignung für die Tour zu prüfen und eine angemessene persönliche Versicherung abzuschließen.
Die Teilnehmer bestätigen, dass sie für die Tour geeignet sind und keine gesundheitlichen Probleme haben, die eine Teilnahme verhindern.
17.3 Ausrüstung & Leihfahrräder
Die Teilnehmer sind für die normale Abnutzung und kleinere Reparaturen, Schäden durch Missbrauch oder Diebstahl sowie die ordnungsgemäße Handhabung der Ausrüstung verantwortlich.
Wenn der Basisschutz gegen Diebstahl und Beschädigung eingeschlossen ist, haftet der Teilnehmer nur für den Selbstbehalt.
17.4 Navigation
GPS-Tracks und Routenhinweise werden zur Orientierung bereitgestellt.
Die Teilnehmer erkennen an, dass Navigationsfehler auftreten können. Die Teilnehmer müssen der örtlichen Beschilderung folgen und sich den Bedingungen anpassen. Helia haftet nicht für Zwischenfälle, die auf eine falsche Navigation zurückzuführen sind.
17.5 Haftungsfreistellung
Die Haftung von Helia ist nur insoweit beschränkt, als dies nach slowenischem und EU-Recht zulässig ist. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung für Körperverletzung, Krankheit, Tod oder Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten zurückzuführen sind, aus oder beschränkt sie. Jeder Verzicht oder jede Einschränkung gilt nur im Rahmen der zwingenden Verbraucherschutzgesetze.
17. 6 Entschädigung
Die Teilnehmer verpflichten sich, Helia von Ansprüchen freizustellen, die sich aus Schäden oder Verletzungen ergeben, die sie Dritten zufügen, sowie von Ansprüchen, die von Dritten im Zusammenhang mit dem Verhalten des Teilnehmers erhoben werden.
17.7 Haftung gegenüber Dritten
Die Teilnehmer sind für Schäden, die sie anderen zufügen, voll verantwortlich. Helia bietet keine Teilnehmer-Haftpflichtversicherung an.
17.8 Untervergebene Dienstleistungen
Dienstleistungen, die von Subunternehmern erbracht werden, wie z.B. Unterkunft, Transfers, Fahrradservice und Mahlzeiten, unterliegen der Aufsicht und rechtlichen Verantwortung von Helia als Veranstalter. Helia haftet für die Subunternehmer gemäß dem Verbraucherschutzgesetz.
17.9 Geltendes Recht
Es gilt slowenisches Recht. Die Zuständigkeit liegt bei den slowenischen Gerichten, es sei denn, das zwingende Verbraucherrecht erlaubt den Teilnehmern, an einem anderen Ort zu klagen.
17.10 Einschränkung der Rechte
Dieser Abschnitt schränkt die Rechte des Teilnehmers nach geltendem Recht nicht ein.
18. Bildnutzung & Datenschutz
Helia darf Fotos oder Bilder, auf denen Teilnehmer zu sehen sind, nur dann für gutgläubige Werbe- und Marketingzwecke verwenden, wenn dies nach den geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsbestimmungen zulässig ist. Wo dies gesetzlich vorgeschrieben ist, beruht eine solche Verwendung auf der ausdrücklichen Zustimmung des Teilnehmers.
Die Teilnehmer haben das Recht, die Zustimmung zur Verwendung ihrer Bilder jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu verweigern oder zu widerrufen, indem sie Helia schriftlich davon in Kenntnis setzen, ohne dass dadurch ihre Teilnahme an der Reise beeinträchtigt wird.
Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Helia-Datenschutzrichtlinie verarbeitet. Die Teilnehmer können den Zugang, die Berichtigung, die Einschränkung oder die Löschung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
19. Recht
Auf diese Bedingungen kann nur schriftlich durch einen autorisierten Manager von Helia verzichtet werden.
Die Annahme einer Buchung stellt eine Zustimmung zu diesen Bedingungen dar, und die Annahme einer Reservierung durch Helia stellt eine Zustimmung zur Erfüllung der in diesem Dokument und den dazugehörigen Materialien festgelegten Verpflichtungen dar.
20. Nutzung der Website & Gerichtsbarkeit
Die Nutzung dieser Website, die Übermittlung einer Buchungsanfrage und die vertragliche Beziehung zwischen dem Teilnehmer und Helia unterliegen dem slowenischen Recht.
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält der Teilnehmer alle gesetzlichen Rechte nach EU- und nationalem Recht, um vor den Gerichten seines Wohnsitzes zu klagen. Slowenische Gerichte sind zuständig, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, und die ausschließliche Zuständigkeit gilt nur für Nicht-Verbraucherangelegenheiten.
Helia ist nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung ausländischer Rechtsvorschriften außerhalb Sloweniens im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder dem Kauf reisebezogener Produkte oder Dienstleistungen von Drittanbietern sicherzustellen, es sei denn, zwingendes Recht sieht etwas anderes vor.