Allgemeine Geschäftsbedingungen
HELIA, turistična agencija, d.o.o.
Gilt für Buchungen und Fahrradvermietungen über cyclingslovenia.com, hikingslovenia.com und rentabike.si
Gültig ab: 3. August 2026
Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch. Sie bilden den Vertrag zwischen Ihnen und Helia für die von Ihnen bei uns gebuchten Touren, Reiseleistungen und Fahrradverleihe. Eine kurze Zusammenfassung Ihrer wichtigsten gesetzlichen Rechte als Pauschalreisender finden Sie in Anhang A. Sofern es sich bei Ihrer Buchung um eine Pauschalreise handelt, erhalten Sie von Helia das entsprechende Standard-Informationsformular, bevor der Vertrag für Sie bindend wird.
1. Organisator, Umfang, Kontakt und Auslegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln Buchungen für Touren, Reisedienstleistungen und Fahrradverleih, die von HELIA, turistična agencija, d.o.o. („Helia“, „wir“, „uns“), mit Sitz in Trubarjeva cesta 8, 4260 Bled, Slowenien; USt-IdNr. SI19015178; Handelsregisternummer 1789317000, organisiert werden.
Kontakt: E-Mail info@helia.si · Telefon/WhatsApp +386 31 544 544 · Websites cyclingslovenia.com, hikingslovenia.com, rentabike.si. Buchungsanfragen und schriftliche Mitteilungen im Rahmen dieser Bedingungen senden Sie bitte an info@helia.si.
Diese Bedingungen gelten für alle von Helia bestätigten Buchungen, sofern im jeweiligen Angebot, Programm, der Buchungsbestätigung oder dem Produktanhang nicht ausdrücklich Sonderbedingungen für ein bestimmtes Produkt oder einen anderen Veranstalter festgelegt sind. Für die Buchung gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Bedingungen; spätere Änderungen der Bedingungen haben keinen Einfluss auf bereits bestätigte Buchungen. Tritt Helia ausschließlich als Händler oder Vermittler für einen anderen Veranstalter auf, wird dies im Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben, und die Bedingungen und Informationen zum Insolvenzschutz des anderen Veranstalters gelten ebenfalls. Diese Bedingungen gelten auch für eigenständige Fahrradvermietungen, einschließlich über rentabike.si gebuchter Vermietungen, unabhängig davon, ob diese Teil einer Tour sind oder nicht; Abschnitt 13 (Fahrräder, Ausrüstung, Navigation und Schadenshaftungsbegrenzung) regelt solche Vermietungen. Bei Buchungen zwischen Unternehmen durch Partner, Agenturen oder Händler haben im Falle eines Widerspruchs ausdrücklich schriftlich vereinbarte Partnervereinbarungen, Rahmenverträge oder Lieferantenbedingungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Beziehung zwischen Helia und dem Reisenden sowie gegebenenfalls zwischen Helia und einem Partner oder einer Agentur, die im Namen eines Reisenden bucht. Diese Bedingungen gelten nicht für Helias Lieferanten oder Subunternehmer – einschließlich Unterkunftsbetriebe, Transfer- und Transportunternehmen, Reiseleiter, Anbieter von Aktivitäten sowie Fahrrad- und Ausrüstungsverleiher – und begründen für diese weder Rechte noch Pflichten. Die Geschäftsbeziehung von Helia mit diesen Lieferanten ist durch separate Vereinbarungen geregelt, und Lieferanten können sich nicht auf diese Bedingungen berufen oder diese geltend machen. Diese Bedingungen gelten nicht für Buchungen über helia.si. Helias Reiseangebote für den slowenischen Markt, die auf helia.si in slowenischer Sprache veröffentlicht werden, unterliegen den separaten slowenischen Reisebedingungen („Splošni pogoji poslovanja“) von Helia; im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ist angegeben, welche Bedingungen für die jeweilige Buchung gelten.
Zwingendes Recht hat Vorrang. Nichts in diesen Bedingungen schränkt die Rechte oder Rechtsbehelfe ein, die einem Verbraucher nach zwingendem Verbraucherschutzrecht oder Pauschalreiserecht (insbesondere der EU-Richtlinie 2015/2302 und dem slowenischen Verbraucherschutzgesetz ZVPot-1) zustehen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen einer Bestimmung und solchem Recht hat dieses Recht Vorrang, und die übrigen Bedingungen bleiben in Kraft. Da dies durchgängig gilt, wird es in den nachfolgenden Klauseln nicht wiederholt.
Definitionen. „Reisender“ (auch „Sie“) bezeichnet die Person, die die Buchung vornimmt, sowie jede in der Buchung genannte Person, für die die Buchung vorgenommen wird. Die buchende Person (der „Hauptreisende“) schließt den Vertrag im Namen aller genannten Reisenden ab, ist für die Zahlung des Gesamtpreises und die Weitergabe aller Informationen an diese verantwortlich und kann in Angelegenheiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, für sie handeln, sofern ein genannter Reisender Helia nicht anderweitig benachrichtigt. Soweit diese Bedingungen dem Reisenden ein Recht einräumen oder ihm eine Pflicht auferlegen, gelten sie für jeden genannten Reisenden. „Reisebeginn“ bezeichnet den ersten Tag der gebuchten Reiseleistung gemäß Buchungsbestätigung. „Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ bezeichnen eine Situation, die außerhalb der Kontrolle der betroffenen Partei liegt und deren Folgen auch durch Ergreifung aller zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können (z. B. Krieg, ernsthafte Sicherheitsrisiken, erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Stürme, die eine sichere Anreise zum Reiseziel unmöglich machen). „Gesamtpreis“ bezeichnet den Gesamtpreis der gebuchten Leistung (Pauschalreise, Reiseleistung oder Mietwagen) gemäß Buchungsbestätigung oder angenommenem Angebot.
2. Zustandekommen des Vertrags
Die buchende Person muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Namen aller namentlich genannten Reisenden handeln. Sie ist für die Zahlung und die Weitergabe aller Informationen an die anderen Reisenden verantwortlich. Eine Buchung wird erst verbindlich, wenn Helia die Buchungsanfrage bzw. das Buchungsformular erhalten hat, die erforderliche Anzahlung oder die vollständige Zahlung innerhalb der angegebenen Frist eingegangen ist und Helia eine schriftliche Buchungsbestätigung ausgestellt hat. Bis dahin wird die Anfrage nicht angenommen und die Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
Der Vertrag besteht aus diesen Bedingungen, der Buchungsbestätigung, dem angenommenen Angebot oder Programm, jeglichem Reiseplan, Leistungsverzeichnis oder Reisedokumenten von Helia sowie allen produktspezifischen Anhängen oder ausdrücklich einbezogenen Lieferantenbedingungen. Sonderwünsche (z. B. bezüglich Ernährung, Zimmer, Ausstattung) sind nur dann verbindlich, wenn sie von Helia schriftlich bestätigt werden. Der Reisende muss die Buchungsbestätigung umgehend prüfen und Helia unverzüglich über etwaige fehlerhafte Angaben informieren.
3. Enthaltene und nicht enthaltene Leistungen
Nur die in der Buchungsbestätigung, dem angenommenen Angebot, dem Reiseplan oder dem Programm ausdrücklich aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, sind folgende Leistungen nicht im Preis enthalten: Flüge oder sonstige Transportmittel zum und vom Ausgangspunkt; Visa, Pässe, Impfungen oder ähnliche Einreisebestimmungen; Reise- und Reiserücktrittsversicherung; persönliche Ausgaben; Mahlzeiten, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind; vor Ort zu entrichtende Kurtaxe; optionale Upgrades oder Extras; sowie separat gebuchte Leistungen Dritter. Ausflüge, Aktivitäten, Transfers, Mahlzeiten, Unterkünfte, Mietartikel, Reiseleitung oder sonstige Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Buchungsbestätigung aufgeführt sind, sind nicht im vereinbarten Pauschalpreis enthalten und werden separat gebucht, es sei denn, das Pauschalreiserecht sieht sie zwingend als Bestandteil desselben Pakets vor.
4. Preise, Gebühren, Kaution und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in EUR und inklusive Mehrwertsteuer, sofern anwendbar. Sie decken ausschließlich die in der Buchungsbestätigung oder im Angebotsbestätigungsschreiben ausdrücklich aufgeführten Leistungen ab. Preise und Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Helia behält sich das Recht vor, offensichtliche Fehler (z. B. einen eindeutig falschen Preis) vor Vertragsschluss zu korrigieren und bietet dem Reisenden den korrigierten Preis oder die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung an.
Gebühren. Eine Bearbeitungsgebühr von 20 EUR pro Buchung kann nur dann anfallen, wenn dies ausdrücklich im Angebot, der Proforma-Rechnung oder der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist. Diese Gebühr ist nach Vertragsschluss nicht erstattungsfähig, es sei denn, eine Rückerstattung ist gesetzlich vorgeschrieben. Helia erhebt derzeit keinen Aufpreis für kurzfristige Buchungen (Last-Minute-Buchungen). Sollte ein solcher Aufpreis für ein bestimmtes Produkt, einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Buchung anfallen, wird dies vor Vertragsschluss ausdrücklich im Angebot, der Proforma-Rechnung oder der Buchungsbestätigung angegeben.
Sofern im Angebot, der Proforma-Rechnung oder der Buchungsbestätigung keine abweichende Anzahlung oder Zahlungsvereinbarung angegeben ist, ist eine Anzahlung von 20 % des Gesamtpreises innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Proforma-Rechnung oder Zahlungsaufforderung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu entrichten . Bei Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der volle Betrag sofort oder innerhalb der von Helia festgelegten kürzeren Frist zu zahlen. Die Anzahlung ist Teil des Gesamtpreises und wird nicht zusätzlich zu einer Stornogebühr erhoben. Geht die Zahlung nicht fristgerecht ein, kann Helia – nach vorheriger Benachrichtigung und gegebenenfalls Gewährung einer angemessenen Frist zur Behebung des Problems – die Buchung als vom Reisenden storniert betrachten und Abschnitt 7 anwenden. Reisedokumente werden in der Regel digital ausgestellt, sobald Helia die vollständige Zahlung erhalten hat und alle wichtigen Informationen der Leistungsträger und des Reiseveranstalters vorliegen, üblicherweise zwischen sechs Wochen und wenigen Tagen vor Reisebeginn. Gedruckte Dokumente sind auf Anfrage erhältlich und können gegebenenfalls einen Aufpreis beinhalten.
Rückerstattungen und Kosten, die durch den Reisenden verursacht wurden. Bei einer Überzahlung kann Helia den überzahlten Betrag zunächst mit dem noch ausstehenden Betrag derselben Buchung verrechnen; eine etwaige verbleibende Rückerstattung erfolgt in der Regel über die ursprüngliche Zahlungsmethode. Ist eine Rückerstattung aufgrund eines Fehlers des Reisenden, einer Doppelzahlung oder einer irrtümlichen Überzahlung (und nicht aufgrund eines Fehlers von Helia) erforderlich, kann Helia die tatsächlich entstandenen, dokumentierten und nicht erstattungsfähigen Kosten von Drittanbietern (Bank, Zahlungsabwickler, Rückerstattung, Überweisung oder Devisenwechsel) zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR pro Rückerstattungstransaktion abziehen oder in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn die Rückerstattung auf einen Fehler von Helia zurückzuführen ist.
5. Vom Reisenden gewünschte Änderungen
Geringfügige Änderungen, die die gebuchten Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen und keine Umbuchung beim Anbieter erfordern, sind nach Möglichkeit kostenlos. Wesentliche Änderungen nach der Bestätigung – bestätigte Hotel- oder Zimmeränderungen, Routenänderungen, neu ausgestellte Rechnungen o. Ä. – können mit einer Bearbeitungsgebühr von 20 EUR pro Änderung zuzüglich etwaiger tatsächlich angefallener Kosten des Anbieters, des Buchungssystems, der Bank, des Zahlungsdienstleisters, der Überweisung, Steuern oder sonstiger Dritter belegt werden. Eine Änderung der Reisedaten gilt als Stornierung der ursprünglichen Buchung und als neue Buchungsanfrage , sofern Helia nicht schriftlich etwas anderes bestätigt. Verlässt ein Reisender ein Mehrbettzimmer, kann der verbleibende Reisende den entsprechenden Einzelzimmerzuschlag zahlen müssen.
6. Übertragung der Buchung auf einen anderen Reisenden
Ein Reisender kann die Buchung auf eine andere geeignete Person übertragen, die alle Voraussetzungen für die gebuchte Reise erfüllt, sofern Helia mindestens 7 Tage vor Reisebeginn schriftlich benachrichtigt wird . Eine kürzere Benachrichtigung kann in Ausnahmefällen akzeptiert werden, sofern dies betrieblich möglich ist. Der Ersatzreisende muss den Vertrag und alle geltenden Bedingungen akzeptieren. Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzreisende haften gemeinsam für den ausstehenden Betrag und alle angemessenen Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung. Helia kann eine Übertragungsgebühr erheben, die die tatsächlichen Übertragungskosten nicht übersteigt. Diese kann eine Standard-Bearbeitungsgebühr von bis zu 20 EUR beinhalten; eine Aufstellung ist auf Anfrage erhältlich.
7. Stornierung durch den Reisenden
Der Reisende kann die Reise jederzeit vor Reisebeginn schriftlich an Helia (info@helia.si) stornieren. Die Stornierung wird mit dem Datum des Eingangs der Stornierungsmitteilung bei Helia wirksam. Es gelten folgende standardisierte Stornogebühren – eine angemessene Schätzung des typischen Verlusts von Helia, basierend auf dem Zeitpunkt der Stornierung sowie den erwarteten Einsparungen und Wiederverkaufserlösen. Auf Anfrage stellt Helia eine schriftliche Erläuterung zur Berechnung der Stornogebühr zur Verfügung.
| Helia erhielt die schriftliche Stornierung. | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis zu 28 Tage vor Tourbeginn | 20 % des Gesamtpreises (mindestens 50 EUR pro Buchung) |
| 27–21 Tage vorher | 30 % des Gesamtpreises |
| 20–14 Tage vorher | 40 % des Gesamtpreises |
| 13–7 Tage vorher | 70 % des Gesamtpreises |
| 6–1 Tage vorher | 90 % des Gesamtpreises |
| Nichterscheinen, verspätete Ankunft, die die Teilnahme verhindert, Unterbrechung oder Rücktritt nach Beginn der Tour oder Stornierung am Tourbeginn | 100 % des Gesamtpreises |
Nach Entstehung oder Bestätigung sind folgende Kosten nicht erstattungsfähig: Buchungs-/Dossiergebühr; Änderungsgebühren; im Voraus vereinbarte Gebühren für individuelle Planung oder Gestaltung; Versicherungsprämien; Visakosten; separat gebuchte, nicht erstattungsfähige Zusatzleistungen; sowie tatsächliche, vom Reisenden verursachte Rückerstattungs- oder Zahlungsabwicklungskosten. Nicht erstattungsfähige Posten gemäß diesem Absatz werden nur insoweit berechnet, als sie nicht bereits durch die prozentuale Stornogebühr abgedeckt sind; derselbe Kostenposten wird niemals doppelt berechnet. Für bestimmte Produkte – darunter Fahrrad- und Bootstouren, individuelle, gecharterte oder speziell geführte Touren – können abweichende Stornierungsbedingungen gelten, sofern diese im Angebot, im Programm oder im entsprechenden Anhang klar angegeben sind (siehe Anhang B für die Stornierungsbedingungen von Fahrrad- und Bootstouren).
Außergewöhnliche Umstände. Storniert der Reisende die Reise aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung zum Zielort erheblich beeinträchtigen, kann er die Reise kostenfrei stornieren und erhält eine vollständige Rückerstattung der für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen. Ein Anspruch auf weitere Entschädigung besteht jedoch nicht.
Keine gesetzliche Widerrufsfrist. Pauschalreiseverträge sind grundsätzlich vom 14-tägigen Widerrufsrecht nach EU-Recht ausgenommen. Daher gilt bei Fernbuchungen (z. B. online oder per E-Mail) keine automatische Rückerstattung im Rahmen des Widerrufsrechts ; stattdessen gelten die oben genannten Stornierungsbedingungen. Wird ein Pauschalreisevertrag jedoch außerhalb der Geschäftsräume von Helia (außerhalb der Geschäftsräume) im Sinne des ZVPot-1 abgeschlossen – beispielsweise auf einer Messe, Ausstellung, Veranstaltung oder einer anderen Präsenzveranstaltung –, hat der Reisende ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß ZVPot-1 , das durch schriftliche Mitteilung an info@helia.si ausgeübt werden muss. Dies berührt nicht etwaige weitergehende gesetzliche Rechte.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, wenn der Reisende diese nicht nutzt, zu spät ankommt, vorzeitig abreist oder anderweitig nicht teilnimmt.
8. Änderungen und Stornierungen durch Helia
Unwesentliche Änderungen. Vor Beginn der Pauschalreise kann Helia unwesentliche Änderungen vornehmen, sofern der Vertrag dieses Recht vorsieht und Helia den Reisenden klar und schriftlich darüber informiert.
Preisänderungen. Helia kann den Gesamtpreis nach Reiseende nur dann erhöhen, wenn sich (a) die Kosten für die Personenbeförderung aufgrund von Treibstoff oder anderen Energiequellen, (b) Steuern oder Gebühren Dritter, die nicht direkt an der Reiseleistung beteiligt sind, oder (c) die relevanten Wechselkurse direkt ändern – und nur, wenn der Vertrag dieses Recht vorsieht und die Erhöhung spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt wird . Jede Erhöhung wird anteilig pro Reisenden berechnet, indem die dokumentierte Änderung des betroffenen Kostenpostens weitergegeben wird: bei Treibstoff oder anderen Energiequellen der anteilige Anteil des Reisenden an den dokumentierten zusätzlichen Transportkosten; bei Steuern oder Gebühren Dritter der neue oder geänderte Betrag pro Reisendem; bei Wechselkursen die Differenz, die sich aus der Neuberechnung der betroffenen Fremdwährungskosten zum neuen Kurs ergibt. Die Berechnung und die entsprechenden Belege werden der Mitteilung beigefügt. Eine Erhöhung von mehr als 8 % des Gesamtpreises berechtigt den Reisenden zur kostenfreien Stornierung. Sinken die relevanten Kosten, hat der Reisende Anspruch auf eine entsprechende Ermäßigung, abzüglich der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten, sofern zulässig.
Wesentliche Änderungen. Sollte Helia vor Reiseantritt einen wesentlichen Bestandteil der Reise wesentlich ändern müssen, wird der Reisende so schnell wie möglich informiert und hat die Wahl, die Änderung zu akzeptieren, ein Ersatzpaket (sofern angeboten) anzunehmen oder die Reise zu stornieren und eine Rückerstattung zu erhalten. Ist das Ersatzpaket von geringerer Qualität oder zu niedrigeren Kosten, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Stornierung durch Helia. Helia kann die Reise vor Reiseantritt stornieren und den vollen Reisepreis erstatten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für eine Gruppenreise nicht erreicht wird und der Reisende innerhalb der gesetzlichen Frist benachrichtigt wird oder wenn die Durchführung durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände verhindert wird. Sofern eine Mindestteilnehmerzahl gilt, wird diese im Angebot, im Programm oder in der Buchungsbestätigung angegeben. Helia benachrichtigt den Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (Reisen über 6 Tage), 7 Tage vorher (Reisen von 2–6 Tagen) oder 48 Stunden vorher (Reisen unter 2 Tagen) . In diesen Fällen erhält der Reisende eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen, jedoch keine weitere Entschädigung.
Helia kann die Reise auch vor oder während der Reise beenden, wenn das Verhalten eines Reisenden die Reise erheblich beeinträchtigt, ihn oder andere gefährdet, Schäden verursacht oder diese Bedingungen oder gesetzliche Sicherheitsvorschriften wesentlich verletzt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, und der Reisende bleibt für die unmittelbar daraus entstehenden Kosten oder Schäden haftbar. Sofern nach dem Pauschalreiserecht ein Anspruch auf Rückerstattung besteht, erfolgt diese durch Helia unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Reise .
9. Hilfe und Beschwerden
Sollte während der Reise ein Problem auftreten, muss der Reisende Helia (info@helia.si · +386 31 544 544) , den lokalen Vertreter, Reiseleiter, Schiffsbetreiber, das Hotel, den Transferanbieter oder einen anderen relevanten Anbieter unverzüglich benachrichtigen, damit das Problem geprüft und, wenn möglich, direkt vor Ort behoben werden kann. Falls ein Problem, das in den Verantwortungsbereich von Helia fällt, dazu führt, dass eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht wird, wird Helia versuchen, dies zu beheben oder gegebenenfalls kostenlos eine angemessene Alternative anzubieten.
Kann das Problem während der Reise nicht gelöst werden, sollte der Reisende nach der Reise eine schriftliche Beschwerde an Helia (info@helia.si) senden, idealerweise mit entsprechenden Belegen. Eine unterlassene Beschwerde vor Ort beeinträchtigt zwar nicht automatisch die gesetzlichen Rechte des Reisenden, kann aber Helias Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung und Problemlösung einschränken. Helia wird gemäß slowenischem Verbraucherschutzrecht innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Beschwerde eine erste schriftliche Antwort übermitteln , den Eingang bestätigen und, soweit möglich, die eigene Position darlegen. Benötigt Helia Informationen von Leistungsträgern oder Dritten zur umfassenden Beurteilung der Beschwerde, wird die endgültige inhaltliche Antwort so schnell wie möglich übermittelt. Befindet sich der Reisende in Schwierigkeiten, bietet Helia angemessene Unterstützung, einschließlich Informationen zu Gesundheitsdiensten, lokalen Behörden, konsularischer Hilfe und alternativen Reisemöglichkeiten. Ansprüche aus dem Pauschalreisevertrag können innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Verjährungsfrist von mindestens zwei Jahren geltend gemacht werden .
10. Unterkunft, Reiseverlauf und Gepäck
Die Standards und Klassifizierungen der Unterkünfte richten sich nach den lokalen Gegebenheiten und können von den Erwartungen im Heimatland abweichen. Sofern nicht ausdrücklich bestätigt, sind Zimmertyp, Lage, Bettenkonfiguration und ähnliche Wünsche lediglich Anfragen. Helia behält sich das Recht vor, Unterkünfte, Transfers oder Reiseabschnitte durch vergleichbare Alternativen zu ersetzen, wenn dies aus betrieblichen, sicherheitstechnischen, wetterbedingten oder anbieterbedingten oder anderen berechtigten Gründen erforderlich ist. Im Falle einer wesentlichen Verschlechterung des Angebots behält der Reisende alle Ansprüche auf Preisminderung oder sonstige Entschädigungen.
Sofern nicht anders angegeben, ist im Gepäcktransfer ein Gepäckstück pro Person bis zu 23 kg enthalten; für zusätzliches oder übergewichtiges Gepäck kann ein Aufpreis anfallen. Der Gepäcktransfer umfasst ausschließlich Gepäck und nicht die Personenbeförderung.
Haftung für Gepäck. Sofern der Gepäcktransfer im Reisepaket enthalten ist, ist Helia gemäß Abschnitt 14 (Haftung von Helia) für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Services verantwortlich. Der Reisende darf keine Wertsachen, zerbrechliche Gegenstände, Bargeld, Reisedokumente, Elektronikgeräte, Medikamente oder andere unersetzliche Gegenstände im Gepäck verstauen. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Helia nicht für Verlust oder Beschädigung solcher Gegenstände, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass der Reisende sie entgegen dieser Anweisung im Gepäck verstaut hat. Im Übrigen ist die Haftung von Helia für Gepäck auf die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen beschränkt. Helia wird den Reisenden in jedem Fall im Rahmen des Zumutbaren bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Kommunikation vor Ort unterstützen.
Entfernungen, Höhenprofile, Etappenzeiten und Routenbeschreibungen in selbstgeführten Programmen sind Schätzwerte und können aufgrund von Wetterbedingungen, Straßenarbeiten, Wegbeschaffenheit, Umleitungen, lokalen Ereignissen oder betrieblichen Erfordernissen variieren.
11. Verantwortlichkeiten der Reisenden
Jeder Reisende ist selbst verantwortlich für: das Vorhandensein eines gültigen Reisepasses, Personalausweises, Visums, einer Genehmigung, eines Impfnachweises oder anderer erforderlicher Dokumente; die Überprüfung der Gesundheits-, Grenz-, Visa-, Zoll- und Einreisebestimmungen; die medizinische Eignung und ausreichende Vorbereitung auf die gebuchte Aktivität; die Einhaltung der örtlichen Gesetze, Verkehrsregeln, Unterkunfts- und Schiffsregeln, der Anweisungen des Reiseleiters und der allgemeinen Sicherheitsrichtlinien; und ein umsichtiges und respektvolles Verhalten gegenüber den lokalen Gemeinschaften, Mitreisenden, Mitarbeitern, Partnern, Ausrüstung und Eigentum.
Gesundheit und Eignung. Vor der Buchung muss der Reisende Helia über jegliche Erkrankungen, Behinderungen, eingeschränkte Mobilität oder sonstige Umstände informieren , die seine Eignung für die gebuchte Aktivität oder seine sichere Teilnahme daran beeinträchtigen könnten, damit Helia ihn beraten kann, ob die Reise für ihn geeignet ist. Aktivurlaube bergen gewisse Risiken – darunter Verkehr, unwegsames Gelände, Wetterbedingungen, Stürze, Ausrutschen, Orientierungsfehler, technische Probleme und sich ändernde örtliche Gegebenheiten – und Reisende werden gebeten, die Bedingungen fortlaufend zu beurteilen und entsprechend vorsichtig zu handeln.
Helia behält sich das Recht vor, die Teilnahme an einer Reise ganz oder teilweise zu verweigern oder einen Reisenden auszuschließen, wenn dieser ungeeignet, unzureichend ausgerüstet, alkoholisiert, unsicher, aggressiv, stark störend oder anderweitig ungeeignet ist. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies für das jeweilige Produkt zulässig ist und sie gemäß Programm und geltendem Recht begleitet oder autorisiert sind.
12. Versicherung
Eine ausreichende Reiseversicherung wird dringend empfohlen und kann für bestimmte von Helia angebotene Produkte obligatorisch sein. Reisenden wird geraten, gegebenenfalls eine Versicherung für Reiserücktritt, medizinische Kosten, Unfall und Invalidität, Evakuierung oder Rückführung, Gepäck, Haftpflicht sowie die Risiken beim Radfahren, Wandern, Klettern, E-Biken oder anderen Abenteueraktivitäten im Zusammenhang mit dem gebuchten Produkt abzuschließen. Helia bietet keine Reiseversicherung an, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Schadenshaftungsbegrenzung in Abschnitt 13 stellt eine vertragliche Haftungsbeschränkung des Reisenden für das Mietfahrrad dar und ersetzt keine Reise- oder Krankenversicherung.
13. Fahrräder, Ausrüstung, Navigation und Schadenshaftungsbegrenzung
13.1 Verwendung der Ausrüstung
Werden Fahrräder, E-Bikes, Zubehör, Helme, GPS-Tracks, Routenbeschreibungen oder sonstige Ausrüstung bereitgestellt, muss der Reisende diese bei der Übergabe überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich melden. Der Reisende ist verpflichtet, die Ausrüstung verantwortungsvoll zu nutzen, Fahrräder bei Nichtbeaufsichtigung ordnungsgemäß zu sichern, die Anweisungen zum Laden und zur Handhabung der Akkus zu befolgen und beschädigte oder unsichere Ausrüstung nicht mehr zu verwenden. Normale Gebrauchsspuren sind zulässig. Bei Fahrradmiete kann die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bei der Übergabe sowie die Erfüllung der für das jeweilige Fahrrad oder Produkt geltenden Mindestanforderungen hinsichtlich Alter, Größe oder Fahreignung erforderlich sein. Die angegebene Reichweite eines E-Bikes ist lediglich ein Schätzwert und variiert je nach Gelände, Fahrergewicht, Wind, Temperatur, Reifendruck und Fahrstil.
Navigation. Die Touren von Helia werden mithilfe der GUIBO-App und des digitalen Reiseführers durchgeführt. Nach dem Herunterladen funktioniert der Reiseführer offline. Reisende sollten die Standortfreigabe erteilen und an Rad- und Wandertagen eine Powerbank mitführen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ein GUIBO-Download pro Erwachsenem im Buchungspreis enthalten; zusätzliche Downloads können zum angegebenen Preis berechnet werden. GPS-Tracks, Routendateien, Routenbeschreibungen und Karten dienen lediglich der Orientierung – die Reisenden sind weiterhin selbst dafür verantwortlich, die örtliche Beschilderung zu beachten, sich den Gegebenheiten anzupassen und vor Ort umsichtige Entscheidungen zu treffen.
Helme. Sofern Helia einen Helm zur Verfügung stellt, muss der Reisende diesen bei der Übergabe prüfen, die Passform kontrollieren, ihn korrekt anpassen und befestigen, ihn stets verwenden und die Benutzung nach einem Aufprall oder sichtbaren Beschädigungen einstellen. Reisende können auch ihren eigenen Helm verwenden. Kein Helm bietet absoluten Schutz. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Helia nicht für Verletzungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Reisende den Helm nicht korrekt trägt, anpasst oder befestigt oder ihn entgegen den Anweisungen verwendet. Dies schließt die Haftung für von Helia gelieferte mangelhafte Ausrüstung oder für Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten von Helia nicht aus. Nach slowenischem Recht müssen Radfahrer unter 18 Jahren einen ordnungsgemäß befestigten Fahrradhelm tragen ; Erwachsenen wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen.
13.2 Schadenshaftungsbegrenzung (in jeder Anmietung enthalten)
Jede Helia-Fahrradmiete beinhaltet eine Schadenshaftungsbegrenzungserklärung . Bei normalem und verantwortungsvollem Gebrauch ist die Haftung des Mieters für versehentliche Schäden am Fahrrad auf einen geringen Selbstbehalt pro Miete begrenzt, und Helia übernimmt versehentliche Schäden, die diesen Betrag übersteigen:
| Fahrradtyp | Standard-Selbstbeteiligung (Unfallschäden) |
|---|---|
| Touren- / Stadt- / Trekkingrad | 50 EUR pro Miete |
| E-Bike, Gravelbike, Rennrad oder Mountainbike (MTB) | 150 EUR pro Anmietung |
Optionale Selbstbeteiligungserweiterung. Für 25 EUR (Tourenrad) bzw. 50 EUR (E-Bike, Gravelbike, Rennrad oder Mountainbike) pro Anmietung entfällt die Selbstbeteiligung bei Unfallschäden auf 0 EUR. Die Erweiterung begrenzt außerdem die Haftung des Reisenden in berechtigten Diebstahlsfällen: Wird ein sicher verschlossenes Fahrrad gestohlen und der Diebstahl der Polizei gemeldet, ist die Haftung des Reisenden auf 150 EUR (Tourenrad) bzw. 300 EUR (E-Bike, Gravelbike, Rennrad oder Mountainbike) begrenzt.
„Sicher abgeschlossen“ – das ist die Voraussetzung für die Haftungsbeschränkung bei Diebstahl. Die Haftungsbeschränkung im Rahmen der erweiterten Versicherung gilt nur, wenn das Fahrrad zum Zeitpunkt des Diebstahls: (a) mit einem von Helia bereitgestellten oder genehmigten Schloss abgeschlossen war; (b) der Rahmen an einem festen, unbeweglichen Gegenstand angeschlossen oder in einem verschlossenen Raum oder einem anderweitig gesicherten Bereich aufbewahrt wurde; (c) der Diebstahl Helia unverzüglich gemeldet wurde; und (d) der Diebstahl der Polizei gemeldet wurde und Helia eine Kopie des Polizeiberichts erhalten hat. Der Diebstahl eines nicht ordnungsgemäß gesicherten Fahrrads gilt als Diebstahl eines unverschlossenen oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Fahrrads und ist nicht versichert. Helia kann einen angemessenen Nachweis für den ordnungsgemäßen Abschluss des Fahrrads verlangen, wie z. B. den Schlossschlüssel, das beschädigte Schloss, Fotos, eine Zeugenaussage oder andere verfügbare Beweise.
| Standard-Schadenshaftungsbegrenzung (inklusive) | Mit Waiver-Upgrade | |
|---|---|---|
| Selbstbeteiligung – Unfallschäden (Tournee) | 50 EUR | EUR 0 |
| Selbstbeteiligung – Unfallschäden (E-Bike/Gravelbike/Rennrad/MTB) | 150 EUR | EUR 0 |
| Diebstahl eines sicher abgeschlossenen Fahrrads, der Polizei gemeldet. | Nicht abgedeckt | Haftungshöchstgrenze: 150 EUR (Tourenrad) / 300 EUR (E-Bike/Gravelbike/Rennrad/MTB) |
Was die Haftungsbeschränkung nicht abdeckt: Die Haftung bei Diebstahl ist nur mit der erweiterten Haftungsbeschränkung begrenzt und nur dann, wenn das Fahrrad ordnungsgemäß abgeschlossen war und der Diebstahl der Polizei gemeldet wurde. In allen anderen Fällen deckt die Haftungsbeschränkung Folgendes nicht ab: Diebstahl eines unverschlossenen oder nicht ordnungsgemäß abgeschlossenen Fahrrads; Verlust; vorsätzliche Beschädigung oder grobe Fahrlässigkeit; Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss; Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks (Bikeparks, Rennen, Sprünge oder nicht genehmigtes Offroad-Fahren); Verlust von Zubehör, Schlüsseln, Ladegerät, Taschen oder Helm; oder Weiterfahren trotz eines offensichtlichen technischen Defekts. In diesen Fällen bleibt der Reisende für die tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des Fahrrads haftbar.
Wie Gebühren berechnet werden. Sofern im Angebot, der Mietbestätigung oder den Übergabeunterlagen nicht ausdrücklich anders angegeben, wird bei der Übergabe keine Kaution erhoben . Mit der Annahme des Mietgegenstands und der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls ermächtigt der Reisende Helia, die hinterlegte Zahlungsmethode mit dem gegebenenfalls anfallenden Selbstbehalt und, falls der Reisende gemäß diesen Bedingungen haftet, mit den tatsächlichen Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden, Verlust oder Diebstahl zu belasten – sofern dies technisch und rechtlich möglich ist. Andernfalls kann Helia eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung über den fälligen Betrag ausstellen, der innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen ist. Helia stellt auf Anfrage eine Kostenaufstellung zur Verfügung. Der Reisende bestätigt den Zustand des Fahrrads bei der Abholung auf einem separaten Übergabeprotokoll.
14. Helias Haftung
Bei Pauschalreisen ist Helia für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von Helia selbst oder von Drittanbietern erbracht werden. Kann eine Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden, bietet Helia – je nach geltendem Recht und den Umständen – eine angemessene Alternative, eine Preisminderung, eine Entschädigung oder die Rückführung an.
Helia haftet nicht, soweit die Vertragswidrigkeit auf den Reisenden, einen Dritten ohne Bezug zu den vertraglich vereinbarten Leistungen und unvorhersehbare oder unvermeidbare Ursachen zurückzuführen ist oder auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Helia haftet nicht für Leistungen, die nicht Bestandteil des Vertrags sind.
Diese Bedingungen schließen die Haftung von Helia für Personenschäden, einschließlich Todesfälle, für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden oder für sonstige Haftungen, die nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden können, weder aus noch beschränken sie diese. Soweit nach geltendem Pauschalreiserecht zulässig, ist der Schadensersatz für Schäden aufgrund von Vertragswidrigkeiten auf das Dreifache des Gesamtpreises begrenzt, außer bei Personenschäden, einschließlich Todesfällen, und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden. Soweit internationale Übereinkommen den Umfang oder die Bedingungen der Schadensersatzpflicht eines Reiseveranstalters, der eine im Rahmen einer Pauschalreise erbrachte Leistung erbringt, einschränken – beispielsweise das Montrealer Übereinkommen für die Beförderung im Luftverkehr, das Athener Übereinkommen für die Beförderung im Seeverkehr oder die COTIF/CIV-Regeln für die Beförderung im Schienenverkehr –, gelten dieselben Beschränkungen auch für die Haftung von Helia.
15. Datenschutz und Bilder
Helia verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem slowenischen Datenschutzgesetz und der eigenen Datenschutzerklärung (auf Anfrage und auf unseren Webseiten verfügbar). Personenbezogene Daten werden zur Buchungsabwicklung und Leistungserbringung verwendet und nur so lange gespeichert, wie es erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Reisende können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit per E-Mail an info@helia.si geltend machen und eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten der Republik Slowenien einreichen. Helia verwendet Fotos oder Videos, auf denen Reisende erkennbar sind, nur dann für Marketingzwecke, wenn die Einwilligung oder eine andere gesetzliche Grundlage vorliegt. Reisende können dieser Verwendung widersprechen, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist, ohne dass dies ihre Teilnahme beeinträchtigt.
16. Allgemeine Bestimmungen
Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam, und die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die ihrem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
Vollständige Vereinbarung und Änderungen. Der Vertrag (gemäß Definition in Abschnitt 2) stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich der gebuchten Leistungen dar. Jede Änderung bedarf der schriftlichen Bestätigung durch Helia. Die Nichtgeltendmachung einer Bestimmung durch Helia stellt keinen Verzicht auf diese Bestimmung dar.
Sprache. Diese Bedingungen können in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Die englische Fassung ist die maßgebliche Fassung und hat Vorrang bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.
Abtretung. Helia kann ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an einen Rechtsnachfolger abtreten oder übertragen, beispielsweise im Rahmen einer Umstrukturierung oder eines Geschäftsbetriebs, sofern dadurch die Rechte des Reisenden aus dem Vertrag oder nach zwingendem Recht nicht beeinträchtigt werden.
Hinweise. Schriftliche Mitteilungen an Helia senden Sie bitte an info@helia.si. Helia wird sich mit dem Reisenden über die bei der Buchung angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.
17. Anwendbares Recht, Streitbeilegung und Gerichtsstand
Diese Bedingungen und der Vertrag unterliegen slowenischem Recht, es sei denn, zwingende Verbraucherschutzbestimmungen einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit haben Vorrang. Diese Bedingungen beeinträchtigen nicht die zwingenden Rechte des Verbrauchers nach geltendem Verbraucherrecht, einschließlich des Rechts, vor einem Gericht zu klagen, das dieses Recht vorsieht.
Gemäß dem slowenischen Gesetz zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten erkennt Helia keine außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen als zuständig für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten an. Dies schränkt jedoch nicht das Recht von Reisenden ein, sich an die zuständigen Behörden, das Europäische Verbraucherzentrum Slowenien oder ein zuständiges Gericht zu wenden.
18. Insolvenzschutz
Helia verfügt über einen Insolvenzschutz für die Rückerstattung von Zahlungen, die vom Reisenden oder in seinem Namen geleistet wurden, falls die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Helia nicht erbracht werden können, und, sofern der Transport im Reisepaket enthalten ist, für die Rückführung, falls dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die aktuellen Details dieses Schutzes – Bürge, Zertifikatsnummer (Garantienummer), Gültigkeitsdauer und Kontaktdaten für die Unterstützung – sind im Standard-Informationsformular und/oder in anderen vorvertraglichen Informationen enthalten, die dem Reisenden vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden, und können auf Anfrage angefordert werden. Sollten Leistungen aufgrund der Insolvenz von Helia verweigert werden, können Reisende den Bürgen oder das Assistance-Center unter Verwendung dieser Kontaktdaten kontaktieren.
19. Produktspezifische Anhänge
Sofern für die gebuchte Reise ein produktspezifischer Anhang gilt, ist dieser Bestandteil des Vertrags. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Anhang hat der Anhang ausschließlich für das betreffende Produkt Vorrang.
Anhang A – Ihre wichtigsten Rechte bei Pauschalreisen (Zusammenfassung)
Dies ist eine Zusammenfassung Ihrer Rechte gemäß EU-Richtlinie 2015/2302 und slowenischem Recht. Ihre vollständigen Rechte sind in diesen Bedingungen und im geltenden Recht festgelegt. Vor der Buchung erhalten Sie alle wichtigen Informationen (Leistungen, Gesamtpreis, Zahlung, Stornierungsrecht, Pass-/Visabestimmungen, Beschwerdeverfahren und Veranstalter). Helia ist für die ordnungsgemäße Durchführung des gesamten Reisepakets verantwortlich und unterstützt Sie bei Problemen. Sie können die Buchung nach angemessener Vorankündigung und gegen Gebühr auf eine andere Person übertragen. Preiserhöhungen sind nur aus bestimmten Gründen und spätestens 20 Tage vor Reisebeginn möglich; eine Erhöhung um mehr als 8 % berechtigt Sie zur kostenfreien Stornierung. Bei wesentlichen Änderungen oder Stornierungen durch Helia können Sie kostenfrei stornieren und erhalten eine Rückerstattung. Bei mangelhafter Leistungserbringung haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf Abhilfe, Preisminderung und/oder Schadensersatz. Helia verfügt über eine Insolvenzversicherung (Artikel 18). Sollten Leistungen aufgrund von Insolvenz verweigert werden, wenden Sie sich bitte an den Bürgen oder die in den Standardinformationen und/oder anderen vorvertraglichen Unterlagen angegebenen Kontaktdaten der Hilfsorganisation.
Anhang B – Fahrrad- und Bootsprodukte
Bei kombinierten Fahrrad- und Bootsreisen können sich Routen, Häfen, Anlegestellen, Einschiffungszeiten, Kabinen, Tagesetappen und Bordpläne aufgrund von Wetterbedingungen, Wasserständen, Schleusen- oder Kanalbetrieb, Hafenbeschränkungen, Sicherheitsanweisungen, Schiffsverkehr oder technischen Gründen ändern. Helia behält sich das Recht vor, ein Schiff, eine Kabine, einen Routenabschnitt, eine Unterkunft, einen Transfer oder eine Tagesetappe durch eine vergleichbare Alternative zu ersetzen. Kapitän und Besatzung können verbindliche Sicherheits- und Navigationsanweisungen erteilen, denen die Reisenden Folge leisten müssen. Für kombinierte Fahrrad- und Bootsreisen können abweichende Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen gelten. Diese Bedingungen gelten nur, wenn sie im Angebot, im Reiseprogramm, in der Rechnung, in der Buchungsbestätigung, in den Lieferantenbedingungen oder in den produktspezifischen Bedingungen ausdrücklich aufgeführt sind.
Anhang C – Individuelle oder maßgeschneiderte Touren
Für die genannten Reisenden, Reisedaten und den gewünschten Leistungsumfang wird ein individuelles Angebot erstellt. Vor der Bestätigung können sich Preise, Verfügbarkeit, Steuern, Gebühren oder Wechselkurse der Anbieter ändern. Nachträgliche Änderungen, die vom Reisenden gewünscht werden, sind abhängig von der Verfügbarkeit und können die tatsächlichen Kosten des Anbieters zuzüglich der in diesen Bedingungen oder im Angebot genannten Änderungsgebühr verursachen.
Planungsgebühr. Für detaillierte, maßgeschneiderte Anfragen wird eine Planungsgebühr von 250 EUR erhoben. Diese umfasst die Routenplanung, die Prüfung von Unterkünften, die Logistikplanung und die Erstellung eines detaillierten Angebots. Die Gebühr fällt nur an, wenn sie im Angebot, der Rechnung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt ist. Bei Buchung der Reise wird die Gebühr vom Endpreis abgezogen. Wird die Reise nicht gebucht, ist die Gebühr nach Beginn der Reiseplanung nicht erstattungsfähig, es sei denn, eine Rückerstattung ist gesetzlich vorgeschrieben. Enthält ein individuelles Angebot anbieterspezifische Bedingungen, haben diese Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Anhang D – Gruppenreisen
Sofern eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist, wird diese im Programm, Angebot oder in der Buchungsbestätigung angegeben. Gruppenreisen finden gemäß dem veröffentlichten Zeitplan statt. Reisende, die verspätet anreisen, vorzeitig abreisen oder aufgrund eigener Entscheidung, Verspätung oder Nichteinhaltung der Reisebedingungen gebuchte Leistungen verpassen, haben keinen Anspruch auf Ersatzleistungen oder Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Der Reiseleiter kann angemessene Anweisungen zu Sicherheit, Zeitplanung, Organisation und Gruppenzusammenhalt geben, denen die Reisenden Folge leisten müssen.
Anhang E – Geführte Klettertouren, Klettersteige, Bergsteigen und ähnliche Abenteuerprodukte
Die Teilnahme setzt eine angemessene Fitness, Kleidung, Schuhe und die im Programm oder in den Reiseinformationen vor Reiseantritt angegebene Pflichtausrüstung voraus. Bei solchen Angeboten muss der Teilnehmer vor der Teilnahme eine Risikoerklärung und Sicherheitserklärung unterzeichnen. Helia oder der Guide können die Teilnahme verweigern oder einschränken, wenn ein Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen ungeeignet, unzureichend ausgerüstet, unsicher, alkoholisiert oder anderweitig ungeeignet ist. Entscheidungen des Guides bezüglich Route, Wendezeiten, wetterbedingten Änderungen, Tempo, technischen Sicherheitsmaßnahmen und der weiteren Teilnahme sind endgültig, sofern sie aus Sicherheitsgründen getroffen werden. Programme können aufgrund von Wetterbedingungen, Bergverhältnissen, Lawinengefahr oder anderen Gefahren, behördlichen Auflagen oder anderen berechtigten Sicherheitsbedenken geändert, verkürzt, verschoben oder abgesagt werden. Wird ein Teilnehmer aus Sicherheitsgründen aufgrund seiner eigenen Fitness, Ausrüstung, seines Verhaltens oder der Nichteinhaltung von Vorschriften ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen, es sei denn, eine Rückerstattung durch die Leistungsträger ist möglich .
HELIA, turistična agencija, doo · Gültig ab 3. August 2026